Bauvorhaben Zuckerkandlgasse 47

Hier baut ein Bauträger insgesamt 12 Wohneinheiten. Die Pläne liegen bei der MA 37 (Baubehörde), werden noch etwas adaptiert. Beantragung des Bauwerbers nach  vereinfachtem Baubewilligungsverfahren § 70A   –  Nachbarn können ab Einreichung des Bauvorhabens bei der Behörde Akteneinsicht (§ 17 AVG) nehmen und bis längstens drei Monate nach dem Baubeginn (§ 124 Abs. 2) Einwendungen im Sinne des § 134a vorbringen und damit beantragen, dass die Baubewilligung versagt wird. Vom Zeitpunkt der Erhebung solcher Einwendungen an sind die Nachbarn Parteien. Eine spätere Erlangung der Parteistellung (§ 134 Abs. 4) ist ausgeschlossen  –  und nicht das Baubewilligungsverfahren gemäß § 70. (Parteienstellung der Anrainer/Verhandlung vor Baubeginn).  Die Behörde prüft nun bei dieser Beantragung, ob alle dafür geforderten Punkte erfüllt sind – Baustart vermutlich Anfang 2016.  Mit einem Wort: war keine Verhandlung, Bagger fahren auf, sollte  der Anrainer sofort zur Baubehörde gehen (Achtung, neuer Ort, 1160 Wien, Spetterbrücke 4) um Einsicht in die Pläne zu bekommen. Kann dies ab sofort auch schon tun.  BezRat Michael Schödl (Die Neuordnung der Baubehörde bedeutet leider den Verlust des Sitzes in der Gatterburggasse seit Ende November 2015, sowie weitere Wege für die Anrainer! Bezirksvorstehung war dagegen, Rathaus überrollte)

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