Falls sich seit Herbst 2015 nichts geändert hat, dann baut der Bauträger insgesamt 12 Wohneinheiten nach vereinfachtem Baubewilligungsverfahren §70A. Im Gegensatz zu §70, Parteienstellung der Anrainer und Verhandlung vor Baubeginn. Die Pläne liegen bei der MA 37 (Baubehörde / Spetterbrücke!). Nachbarn können ab Einreichung des Bauvorhabens bei der Behörde Akteneinsicht (§ 17 AVG) nehmen und bis längstens drei Monate nach dem Baubeginn (§ 124 Abs. 2) Einwendungen im Sinne des § 134a vorbringen. Vom Zeitpunkt der Erhebung solcher Einwendungen an sind die Nachbarn Parteien. Die neue Wohnanlage kommt fast an den identen Platz wo die Villa stand, rückt sogar noch etwas bergauf. Garagenzufahrten über die Zuckerkandlgasse.
Schlagwörter: Zuckerkandlgasse 47
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