Der „optische Schandfleck“ soll nun saniert und tlw. umgebaut werden. Aber, die Baubehörde und eine Anrainerpartei können sich über die rechtliche Bemessung des Höhenpunktes nicht einigen, von dem die Gebäudehöhe des „Altbaues“ berechnet wurde. Die Einsprüche werden seitens der Baubehörde nun geprüft. Somit kann aktuell nicht gearbeitet werden. BezRat Michael Schödl
Schlagwörter: Celtesgasse, Hausbau, Hofstädtengasse
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