Da ist leider der „Wurm“ drinnen. Fakten dazu: die Baugenehmigung läuft auf vier Jahre, also noch bis 2020/21. Parallel dazu gibt es seitens der MA46 (Straße/Verkehr) eine Genehmigung für die Baustelleneinrichtung auf öffentlichem Grund. Gesplittet nach Lagerfläche, Container, Halteverbote. Jetzt ist der Fall eingetreten, dass der Bau seit einem Jahr steht und die Baustelleneinrichtung wertvolle Parkplatzfläche okkupiert. Die Genehmigung muss erteilt werden, solange die Baugenehmigung läuft. Die Behörde ist informiert, dass hier nichts passiert, wird bei der möglichen Verlängerung der Baustelleneinrichtung per Ende Dezember 2019 Druck zum Bauträger ausüben. Rechtlich aber kaum machbar, obliegt mehr oder minder dem Goodwill des Bauträgers.
Schlagwörter: Baubehörde, MA46, Neustift am Walde, Zuckerkandlgasse 47
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