Es gab einige Anrainerfragen, was der neu hergestellte Gehsteig vor der Wohnanlage Nr. 88-90 für die restliche Straße stadtauswärts bedeutet. Dazu die Antwort der zuständigen MA28: „Die Gehsteigbekanntgabe für die Liegenschaft Salmannsdorfer Str. 88 erfolgte mit dem Bescheid der MA 37 Zahl: MA37/855799-2019-1 vom 17.01.2020. Die Breite des Gehsteiges wurde mit 1,02m an die Flucht der Nachbarliegenschaft angepasst. Die Gehsteigherstellung vor den Liegenschaften 92 und 94 wurde gemäß unseren Aufzeichnungen gestundet. Natürlich wird im Falle eines Neubaus auch bei diesen Liegenschaften eine Gehsteigherstellung ausgesprochen. Aktuell ist ein solches Vorhaben nicht bekannt……..“
BezRat Michael Schödl