Posts Tagged ‘Baubehörde’

Baustelle – Rathstraße 32

2020/08/12

Der jetzige Bauträger hat den Bau rasant gestartet, jedoch sind im bisherigen Ablauf Fehler passiert. Ein Planwechsel steht auch an, die Baubehörde wurde auch durch den Bezirk hellhöriger……weiterer Verlauf wird spannend. BezRat Michael Schödl

Baubewilligungen

2019/11/29

Anbei auszugsweise eine Übersicht von Baubewilligungen. §70b ist erst vor kurzer Zeit eingeführt worden. (Auszug Stadt Wien/Bauordnung)

+Voraussetzungen für vereinfachte Baubewilligungsverfahren nach § 70a BO:

  • Es soll möglichst rasch mit dem Bau begonnen werden und eine Bauanzeige reicht nicht aus oder das Verfahren nach § 70b BO kommt nicht zur Anwendung.
  • Eine Ziviltechnikerin oder ein Ziviltechniker bestätigt die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften.
  • Keiner der in § 70a Abs. 1 BO genannten Ausschließungsgründe liegt vor.

+Voraussetzungen für Baubewilligungsverfahren kleinen Umfangs nach § 70b BO:

  • Es soll im Gartensiedlungsgebiet oder in der Bauklasse I mit einer bebauten Fläche von höchstens 150 Quadratmetern gebaut werden.
  • Keiner der in § 70b Abs. 2 BO genannten Ausschließungsgründe liegt vor.

Sie erhalten keinen Bewilligungsbescheid und es erfolgt keine Bauverhandlung. Die Baubehörde schließt die Prüfung der Zulässigkeit binnen drei Monaten (beziehungsweise vier Monaten) nach Vorlage der Unterlagen ab. Bis zu diesem Zeitpunkt kann eine Untersagung erfolgen.
Nachbarinnen und Nachbarn können ihre subjektiv-öffentlichen Rechte bis zu drei Monate nach Baubeginn geltend machen.

+Bauführungen in Kleingärten (Kleingartenhäuser, Kleingartenwohnhäuser)

Nach Erstattung des vollständig belegten Bauansuchens

Sie erhalten keinen Bewilligungsbescheid und es erfolgt keine Bauverhandlung.
Die Baubehörde schließt die Prüfung der Zulässigkeit binnen drei Monaten nach Vorlage der vollständigen Unterlagen ab. Bis zu diesem Zeitpunkt kann eine Untersagung erfolgen.
Nachbarinnen und Nachbarn können ihre subjektiv-öffentlichen Rechte bis zu drei Monate nach Baubeginn geltend machen.

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Bauprojekt – Zuckerkandlgasse 47

2019/11/26

Da ist leider der „Wurm“ drinnen. Fakten dazu: die Baugenehmigung läuft auf vier Jahre, also noch bis 2020/21. Parallel dazu gibt es seitens der MA46 (Straße/Verkehr) eine Genehmigung für die Baustelleneinrichtung auf öffentlichem Grund. Gesplittet nach Lagerfläche, Container, Halteverbote. Jetzt ist der Fall eingetreten, dass der Bau seit einem Jahr steht und die Baustelleneinrichtung wertvolle Parkplatzfläche okkupiert. Die Genehmigung muss erteilt werden, solange die Baugenehmigung läuft. Die Behörde ist informiert, dass hier nichts passiert, wird bei der möglichen Verlängerung der Baustelleneinrichtung per Ende Dezember 2019 Druck zum Bauträger ausüben. Rechtlich aber kaum machbar, obliegt mehr oder minder dem Goodwill des Bauträgers.

Bauvorhaben Zuckerkandlgasse 47

2015/12/04

Hier baut ein Bauträger insgesamt 12 Wohneinheiten. Die Pläne liegen bei der MA 37 (Baubehörde), werden noch etwas adaptiert. Beantragung des Bauwerbers nach  vereinfachtem Baubewilligungsverfahren § 70A   –  Nachbarn können ab Einreichung des Bauvorhabens bei der Behörde Akteneinsicht (§ 17 AVG) nehmen und bis längstens drei Monate nach dem Baubeginn (§ 124 Abs. 2) Einwendungen im Sinne des § 134a vorbringen und damit beantragen, dass die Baubewilligung versagt wird. Vom Zeitpunkt der Erhebung solcher Einwendungen an sind die Nachbarn Parteien. Eine spätere Erlangung der Parteistellung (§ 134 Abs. 4) ist ausgeschlossen  –  und nicht das Baubewilligungsverfahren gemäß § 70. (Parteienstellung der Anrainer/Verhandlung vor Baubeginn).  Die Behörde prüft nun bei dieser Beantragung, ob alle dafür geforderten Punkte erfüllt sind – Baustart vermutlich Anfang 2016.  Mit einem Wort: war keine Verhandlung, Bagger fahren auf, sollte  der Anrainer sofort zur Baubehörde gehen (Achtung, neuer Ort, 1160 Wien, Spetterbrücke 4) um Einsicht in die Pläne zu bekommen. Kann dies ab sofort auch schon tun.  BezRat Michael Schödl (Die Neuordnung der Baubehörde bedeutet leider den Verlust des Sitzes in der Gatterburggasse seit Ende November 2015, sowie weitere Wege für die Anrainer! Bezirksvorstehung war dagegen, Rathaus überrollte)

Neustift am Walde 50

2013/03/24

Die Arbeiten an diesem Wohnhaus sind schon seit einiger Zeit gestoppt. Die Baubehörde (MA37) hatte einen Baustopp  und nun eine Zurückweisung verfügt. Bedeutet: zurück an den Start und eine neue Einreichung. BezRast Michael Schödl