Sommerhaidenweg, einserseits sind Wohneinheiten schon bezogen, andererseits werden wieder wild Fundamente ausgehoben. Oft gestellte Fragen von Anrainern und Spaziergängern, ist das alles rechtens und wieso macht der Bezirk nichts dagegen? Folgende Punkte sollen Licht ins Geschehen verschaffen:
*Die Wohneinheiten sind nach Paragraph 70a eingereicht. Bedeutet, keine klassische Baubewilligung, sondern nur eine Anzeige über den Baubeginn bei der Behörde, Einsprüche der Anrainer können erst nach Baubeginn geltend gemacht werden.
*Die Flächenwidmung ist Bauklasse 1, maximale Bauhöhe von 7,5m bis zum Dach. Wieso gehen sich dann 5 Stockwerke aus? – Antwort von Büro des Wohnbaustadtrates Ludwig (SPÖ): „Da es sich um eine steilabfallende Hanglage handelt, betrage die Gebäudehöhe im Durchschnitt völlig rechtskonform 7,5m. In der Geschoßanzahl seien wiederum Keller, Haupt-und Dachgesch0ße enthalten. Außerdem habe die MA 19 (Stadtbild) eine positive Stellungnahme abgegeben, obwohl dies keine Schutzzone sei“.
*Dem Bezirk sind beim Bau rechtlich ziemlich die Hände gebunden, da die Bezirksvorstehung nicht Baubehörde erster Instanz ist, wie es in NÖ zum Beispiel die jeweiligen Bürgermeister sind. Die rechtliche Verantwortung obliegt in Wien voll bei den städtischen Magistratsabteilungen.
Mit einem Wort, raffinierten Winkelzügen war Tür und Tor geöffnet. Damit scheint jetzt Schluß zu sein, denn die bereits durchgeführte Novellierung der Bauordnung sollte diese Schlupflöcher schließen. Schauen wir einmal, welche neue Schlupflöcher gefunden werden.
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Im Fall der Verbauung neben dem Heurigen Zeiler, Rathstraße 33, hieß es nun zurück an den Start. Wieder genehmigte im Vorfeld die MA 19 (Stadtbild) einen eigenartigen Glas-Stahlbau, eine erfolgreiche Unterschriftenaktion – an die 1.000 – besorgter Neustifter Bürger, veranlaßte vor dem Sommer die zuständige MA, daß dieses Projekt neu einzureichen sei. Eine abgespeckte Version soll nun entstehen, wir halten sie über diese Entwicklung am Laufenden.