Posts Tagged ‘Peter Altenberggasse’

Ludwig Gruber Weg/Peter Altenberggasse

2016/11/27

Dieses Eck hat es schon wieder  in sich. Es werden Kanalanschlussarbeiten durchgeführt, die folgendes beinhalten: Sperre des L. Gruber Weges, Zufahrt gestattet bis Ecke P. Altenberggasse. Mo-Fr. 7.00 – 17.00 Uhr, Nachts abgedeckt und befahrbar. Halteverbot vor L. Gruber Weg 15. Anrainerinfo, Hinweisschilder auf Ecke Hameaustr./L.Gruber Weg und Ecke Höhenstraße/Sommerhaidenweg. Zeitraum: 5. Dezember bis 23. Dezember, davon 10 Tage.  BezRat Michael Schödl

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Sommerhaidenweg – Sperre

2014/01/22

Aufgrund von umfangreichen Kanalarbeiten kommt es für 3 Wochen zu einer Total-Sperre der Sommerhaide Höhe Nr. 51-53 (Beim Neubau/Ecke Peter Altenberggasse). Fußgänger werden über den Michaelerwaldweg/Peter Altenberggasse geführt. Der Autoverkehr  von der Höhenstraße kommend hat die Zufahrt bis Höhe Sommerhaide Nr. 55 (Peter Altenberggasse ist nicht betroffen!), für alle anderen wird die Sommerhaide vom friedhofkommend geöffnet –  Zufahrt bis Höhe Nr. 49, Fahrverbot ausgenommen Anrainer! Die abschnittsweise Fertigstellung der Fahrbahnoberfläche erfolgt sofort definitiv, damit nicht nochmals gesperrt werden muss. Für Anschlussgrabungen zur Peter Altenberggasse Nr. 40 gibt es ein Halteverbot auf beiden Seiten. Avisotafeln und Anrainerinfo erfolgen seitens des Bauwerbers. Betroffender Zeitraum: Anfang März bis Ende April 2014, für 3 Wochen.

Peter Altenberggasse – tlw. Einbahnführung

2013/12/21

Bereich:  von der Sommerhaide kommend gilt ab dem Michaelerwaldweg (Grünstreifen als natürlicher Fahrbahnteiler) eine Einbahnführung rechts gegen den Uhrzeigersinn! Der weitere Verlauf bis zum Ludwig Gruber Weg bleibt wie gehabt. Die neue Regelung gilt einmal provisorisch, ist mit der MA46 und der Polizei abgesprochen. Die Polizei wird in diesem Bereich definitiv „Parksünder“ nicht mehr strafen. BezRat Michael Schödl

 

Peter Altenberggasse/Ludwig Gruber Weg 20

2013/06/11

Im Zuge eines Wohnhausbaues erfolgen auf beiden Seiten Halte- und Parkverbote wegen einer Baustelleneinrichtung. Zeitraum: 10. Juni – 31. Oktober 2013.  BezRat Michael Schödl

Auszug Flächenwidmungsplan, Neustift am Walde

2011/11/27

In dem Bereich Sommerhaidenweg, Peter Altenbergasse, Ludwig Gruber Weg, Karl Mader- und Cilli Löwinger Weg, gibt es seit der letzten Fächenwidmung der MA21 im Jahre 2006  sehr unterschiedliche Bestimmungen auf engstem Raum, die im Zuge der aktuellen Neubauten oft zu  Gerüchten führen.  Anbei ein Ausschnitt des Flächenwidmungsplans:

Erklärung:  W I Bauklasse 1 mit 7,5m Höhe  und auch 5,5m,   o und gk: offene und gekuppelte Bauweise ; Eklw: Kleingartengebiete für ganzjähriges Wohnen; GS: Gartensiedlung, BB– Besondere Bestimmung (Höhe, Dachneigung..); Ekl: Kleingartengebiet; G: gärtnerisch zu gestaltende Grundstücksfläche; 20%: Beschränkung der bebaubaren Fläche des Bauplatzes