Posts Tagged ‘Sommerhaidenweg’

Sommerhaidenweg

2020/04/22

Betrifft den 19. Bezirk nur am Rande. Bessere Ausleuchtung der Bushaltestelle 43A auf Seite des 17. Bezirks.Im Bereich „Sommerhaidenweg/Höhenstraße“ parallel zum Kleeblattweg. Dazu werden 3 Lampen neu gesetzt und ein Lichtmast versetzt.  Max. 1 Woche, im Zeitraum Anfang Mai bis Ende August 2020 (Terminplanung vor Corona!)

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Baustellenlagerung – Sommerhaidenweg

2014/12/03

Im Bereich des Rückhaltebeckens wird ab sofort bis Ende März 2015 eine Baustellenlagerung – für Hausbau in der Siedlung – eingerichtet.

Sommerhaidenweg – Rückhaltebecken

2014/07/04

Umfangreiche Grabungsarbeiten, da sowohl die Stromoberleitung in die Erde verlegt wird, als auch auf Höhe 51-53 Gasanschlüsse installiert werden. Teilweise Sperre der Durchfahrt, dadurch wurde der Schranken geöffnet. Weiters wird auf Höhe Mitte Friedhof ein Wasserrückhaltebecken im Grünstreifen errichtet. Grund: bei anhaltendem Starkregen den „schwimmenden“ Hang in den Griff zu bekommen. Bauzeiten bis Ende Dezember 2014. BezRat Michael Schödl

Sommerhaidenweg – Kabelarbeiten

2014/05/06

Nach den  Kanalarbeiten auf Höhe Nr. 53, wird der komplette Sommerhaidenweg abschnittsweise für Kabelarbeiten (Strom) in offener Bauweise aufgegraben. Bauabschnitte von Nr. 59  stadteinwärts bis zur Pelletzallee. Bedeutet: Totalsperre für ca. 6 Wochen  auf Höhe Nr. 59-41 ala Kanalarbeiten, auf restlicher Strecke kann eine Fahrspur gesichert werden. Schranken wird wieder geöffnet. Anschlussarbeiten in der Peter Altenberggasse Höhe Nr. 40. Gesamtbauzeit: ab 19. Mai bis Ende des Jahres! BezRat Michael Schödl

Sommerhaidenweg

2012/06/18

Auf Höhe Dr. Schreberweg Nr. 27 erfolgt eine Baustellen-/Lagerplatzeinrichtung. Grund: Hausbau. Wird bis Ende Oktober 2012 bestehen. Ebenso die Lagerplatzeinrichtung am Anfang des Sommerhaidenweges bei der Paletzallee.

Auszug Flächenwidmungsplan, Neustift am Walde

2011/11/27

In dem Bereich Sommerhaidenweg, Peter Altenbergasse, Ludwig Gruber Weg, Karl Mader- und Cilli Löwinger Weg, gibt es seit der letzten Fächenwidmung der MA21 im Jahre 2006  sehr unterschiedliche Bestimmungen auf engstem Raum, die im Zuge der aktuellen Neubauten oft zu  Gerüchten führen.  Anbei ein Ausschnitt des Flächenwidmungsplans:

Erklärung:  W I Bauklasse 1 mit 7,5m Höhe  und auch 5,5m,   o und gk: offene und gekuppelte Bauweise ; Eklw: Kleingartengebiete für ganzjähriges Wohnen; GS: Gartensiedlung, BB– Besondere Bestimmung (Höhe, Dachneigung..); Ekl: Kleingartengebiet; G: gärtnerisch zu gestaltende Grundstücksfläche; 20%: Beschränkung der bebaubaren Fläche des Bauplatzes

Verbauung Sommerhaidenweg 98 / Rathstraße 33

2009/10/20

Sommerhaidenweg, einserseits sind Wohneinheiten schon bezogen, andererseits werden wieder wild Fundamente ausgehoben. Oft gestellte Fragen von Anrainern und Spaziergängern, ist das alles rechtens und wieso macht der Bezirk nichts dagegen? Folgende Punkte sollen Licht ins Geschehen verschaffen:

*Die Wohneinheiten sind nach Paragraph 70a eingereicht. Bedeutet, keine klassische Baubewilligung, sondern nur eine Anzeige über den Baubeginn bei der Behörde, Einsprüche der Anrainer können erst nach Baubeginn geltend gemacht werden.

*Die Flächenwidmung ist Bauklasse 1, maximale Bauhöhe von 7,5m bis zum Dach. Wieso gehen sich dann 5  Stockwerke aus?  – Antwort von Büro des Wohnbaustadtrates Ludwig (SPÖ): „Da es sich um eine  steilabfallende Hanglage handelt, betrage die Gebäudehöhe im Durchschnitt völlig rechtskonform 7,5m. In der Geschoßanzahl seien wiederum Keller, Haupt-und Dachgesch0ße enthalten. Außerdem habe die MA 19 (Stadtbild) eine positive Stellungnahme abgegeben, obwohl dies keine Schutzzone sei“.

*Dem Bezirk sind beim Bau rechtlich ziemlich die Hände gebunden, da die Bezirksvorstehung nicht Baubehörde erster Instanz ist, wie es in NÖ zum Beispiel die jeweiligen Bürgermeister sind. Die rechtliche Verantwortung obliegt in Wien voll bei den städtischen Magistratsabteilungen.

Mit einem Wort,  raffinierten Winkelzügen war  Tür und Tor geöffnet. Damit scheint jetzt Schluß zu sein, denn die bereits durchgeführte Novellierung der Bauordnung sollte diese Schlupflöcher schließen. Schauen wir einmal, welche neue Schlupflöcher gefunden werden.

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Im Fall der Verbauung neben dem Heurigen Zeiler, Rathstraße 33, hieß es nun zurück an den Start. Wieder genehmigte im Vorfeld die MA 19 (Stadtbild) einen eigenartigen Glas-Stahlbau, eine erfolgreiche Unterschriftenaktion – an die 1.000 – besorgter Neustifter Bürger, veranlaßte vor dem Sommer  die zuständige MA, daß dieses Projekt neu einzureichen sei. Eine abgespeckte Version soll nun entstehen, wir halten sie über diese Entwicklung am Laufenden.