Die Bautätigkeiten für eine Wohnhausanlage mit 14 Wohneinheiten haben begonnen.
Halteverbot ausgenommen Bfzg. auf Objektlänge und übergreifend bis Strehlgasse 3, sowie am Eck Neustift am Walde 2/Strehlgasse (Schwenkbereich für Baufahrzeuge).
Lagerfläche vor Neustift am Walde 10 in der Parkspur. Fließverkehr nicht beeinträchtigt, Fußgänger in geeigneter Weise. Dauer der Einrichtung: Ende März bis Ende Dezember 2021. Ebenso sind Mobilkranarbeiten vorgesehen, Totalsperre der Strehlgasse Höhe 1-3 //2-4, Umleitung über Starkfriedgasse. Zufahrt zu den Garagen möglich. Anrainerinfos! Dauer dieser Sperre 2-3 Stunden an 1-2 Tagen, Ende Mai, Anfang Juni.
Schlagwörter: Neustift am Walde, Strehlgasse
Kommentar verfassen